AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§ 1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Auftragsbestätigungen und Buchungen zwischen Moritz Wesseler / MOEWE (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2. Angebote, Verträge und Buchungen
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum.
- Ein Vertrag oder eine Buchung kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande.
- Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Buchungen über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste gelten als verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form bestätigt werden.
§ 3. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Auftrag stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- Bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
- Sollte der Auftragnehmer aufgrund der Stornierung durch den Auftraggeber einen gleichwertigen Auftrag annehmen können, werden die Stornokosten individuell geregelt.
§ 4. Rücktritt durch den Auftragnehmer
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder technische Defekte die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- Ein ärztliches Attest im Krankheitsfall vorgelegt wird.
- In diesem Fall wird ein gleichwertiger Ersatz-DJ zu den gleichen Konditionen gestellt, sofern dies möglich ist.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind bei einem Rücktritt durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
§ 5. Preise, Zahlungen und Gage
- Die vereinbarten Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. (§19 UStG – Kleinunternehmerregelung)
- Zahlungen sind in bar oder per Überweisung spätestens unmittelbar nach der Veranstaltung zu leisten. Überweisungen bedürfen einer vorherigen Absprache und müssen rechtzeitig eingehen.
- Alle Zahlungen sind unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung vollständig zu leisten.
§ 6. GEMA und Lizenzgebühren
- Die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühren sowie anderer Lizenzgebühren obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 7. Haftung
- Der Auftraggeber haftet während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.
- Für Schäden am Equipment des Auftragnehmers, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
- Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Stromausfälle befreien den Auftragnehmer von der Leistungspflicht. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
§ 8. Verpflegung, Sicherheit und Spielzeiten
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer während der Veranstaltung angemessene Verpflegung (Speisen und Getränke) bereitzustellen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Gäste, die den Auftragnehmer oder die Veranstaltung stören oder belästigen, entfernt werden. Sollte dies nicht geschehen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftritt vorzeitig abzubrechen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung der Gage hat.
- Die maximale Spielzeit des Auftragnehmers endet um 5:00 Uhr morgens, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9. Technische Voraussetzungen
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ein ordnungsgemäß funktionierendes Stromnetz vorhanden ist.
- Der Aufbau des Equipments erfolgt über eine separat abgesicherte Schuko-Steckdose mit ordnungsgemäßer Erdung und Nullleiter. Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftritt nicht durchzuführen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz hat.
§ 10. Foto- und Videoaufnahmen
- Foto- und Videoaufnahmen, die den Auftragnehmer oder dessen Equipment zeigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung veröffentlicht werden.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eigene Aufnahmen von der Veranstaltung zu Werbezwecken zu nutzen. Dies kann die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen, in Printprodukten oder auf anderen Kanälen umfassen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, ist dies im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
§ 11. Leistungserbringung
- Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen den Aufbau, die Durchführung und den Abbau des vereinbarten Equipments.
- Der Auf- und Abbau erfolgt unmittelbar vor und nach der Veranstaltung, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Zeitpunkt vereinbart. Zusätzliche Anfahrten werden gesondert berechnet.
§ 12. Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Legden, Deutschland). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13. Vertragssprache
- Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
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